Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
164.150 EVO CH-BS

§ 6 Verordnung über die Einreihung von Stellen sowie die Einstufung von Mitarbeitenden des Kantons Basel-Stadt (Einreihungsverordnung, EVO) - Einreihungsantrag durch die Leitung der Bewertungsgruppe

Abschnitt
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§ 6 Einreihungsverordnung, EVO · Einreihungsantrag durch die Leitung der Bewertungsgruppe

1. Die Leiterin oder der Leiter Vergütungsmanagement stellt dem Regierungsrat Antrag auf Einreihung der Stelle.

2. ...

3. ...

4. ...

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