164.150
EVO
CH-BS
§ 6 Verordnung über die Einreihung von Stellen sowie die Einstufung von Mitarbeitenden des Kantons Basel-Stadt (Einreihungsverordnung, EVO) - Einreihungsantrag durch die Leitung der Bewertungsgruppe
Abschnitt
§ 6 Einreihungsverordnung, EVO · Einreihungsantrag durch die Leitung der Bewertungsgruppe
1. Die Leiterin oder der Leiter Vergütungsmanagement stellt dem Regierungsrat Antrag auf Einreihung der Stelle.
2. ...
3. ...
4. ...