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164.150 EVO CH-BS

§ 4 Verordnung über die Einreihung von Stellen sowie die Einstufung von Mitarbeitenden des Kantons Basel-Stadt (Einreihungsverordnung, EVO) - Stellungnahme der dezentralen Personalstelle

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§ 4 Einreihungsverordnung, EVO · Stellungnahme der dezentralen Personalstelle

1. In einem Mitbericht nimmt die zuständige Personalabteilung zum Antrag begründet Stellung und schlägt ein Datum für die Inkraftsetzung vor.

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