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164.150 EVO CH-BS

§ 3 Verordnung über die Einreihung von Stellen sowie die Einstufung von Mitarbeitenden des Kantons Basel-Stadt (Einreihungsverordnung, EVO) - Antrag

Abschnitt
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§ 3 Einreihungsverordnung, EVO · Antrag

1. Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter richtet den mit einer kurzen Begründung versehenen Antrag auf Durchführung eines Stellenbewertungsverfahrens an die zuständige Vorgesetzte oder den zuständigen Vorgesetzten mit Kopie an die zuständige Personalabteilung.

2. Die oder der zuständige Vorgesetzte richtet den Antrag auf Durchführung eines Stellenbewertungsverfahrens an die zuständige Personalabteilung.

3. Der Antrag setzt sich aus einer kurzen Begründung und dem daraus abgeleiteten Antrag für die Einreihung der Stelle in eine bestimmte Lohnklasse zusammen.

4. Dem Antrag sind nach Rücksprache mit mindestens einer Stelleninhaberin oder einem Stelleninhaber eine aktuelle Stellenbeschreibung sowie ein gültiges Organigramm der massgebenden Organisationseinheit beizulegen.

5. HR BS stellt die notwendigen Formulare und Vorlagen zur Verfügung.

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