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164.100 LG CH-BS

§ 34 Lohngesetz (LG) - Rechtskraft und Wirksamkeit

Übergangsordnung, Abänderung anderer Gesetze, Schlussbestimmungen
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§ 34 LG · Rechtskraft und Wirksamkeit

1. Dieses Gesetz ist zu publizieren; es unterliegt dem Referendum und wird nach Eintritt der Rechtskraft vom Regierungsrat auf den 1. Juli 1995 in Wirksamkeit gesetzt.

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