164.100
LG
CH-BS
§ 34 Lohngesetz (LG) - Rechtskraft und Wirksamkeit
Übergangsordnung, Abänderung anderer Gesetze, Schlussbestimmungen
§ 34 LG · Rechtskraft und Wirksamkeit
1. Dieses Gesetz ist zu publizieren; es unterliegt dem Referendum und wird nach Eintritt der Rechtskraft vom Regierungsrat auf den 1. Juli 1995 in Wirksamkeit gesetzt.