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164.100 LG CH-BS

§ 33 Lohngesetz (LG) - Aufhebung bisherigen Rechts

Übergangsordnung, Abänderung anderer Gesetze, Schlussbestimmungen
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§ 33 LG · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Durch dieses Gesetz werden folgende Gesetze aufgehoben

1. Gesetz betreffend die Einreihung und Entlöhnung der Mitarbeiter des Kantons Basel-Stadt (Lohngesetz) vom 12. November 1970.

2. Gesetz betreffend die Gewährung eines 13. Monatslohnes an die Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung des Kantons Basel-Stadt vom 28. September 1972.

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