Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung

§ 3 LG · Klassen

1. Für die Einreihung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen 28 Lohnklassen zur Verfügung.

2. Für die Lohnansätze ist der Anhang 1 massgebend. Er bildet Gesetzesbestandteil.

3. Der Regierungsrat überprüft periodisch das staatliche Lohngefüge auf die aktuelle Marktkonformität und unterbreitet allfällig dem Grossen Rat Anträge auf Anpassung der Lohnkurve.

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