164.100
LG
CH-BS
§ 3 Lohngesetz (LG) - Klassen
§ 3 LG · Klassen
1. Für die Einreihung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen 28 Lohnklassen zur Verfügung.
2. Für die Lohnansätze ist der Anhang 1 massgebend. Er bildet Gesetzesbestandteil.
3. Der Regierungsrat überprüft periodisch das staatliche Lohngefüge auf die aktuelle Marktkonformität und unterbreitet allfällig dem Grossen Rat Anträge auf Anpassung der Lohnkurve.