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164.100 LG CH-BS

§ 27 Lohngesetz (LG) - Befristete Sanierungsmassnahmen: Änderung der Teuerungsausgleichsregelung

Übergangsordnung, Abänderung anderer Gesetze, Schlussbestimmungen
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§ 27 LG · Befristete Sanierungsmassnahmen: Änderung der Teuerungsausgleichsregelung

1. Der Lohnanspruch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird wie folgt geändert

In Abweichung von § 22 Abs. 1 dieses Gesetzes wird der Teuerungsausgleich auf die Löhne der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jahr 2025 im Umfang von einem Prozentpunkt erhöht.

2. ...

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