164.100
LG
CH-BS
§ 27 Lohngesetz (LG) - Befristete Sanierungsmassnahmen: Änderung der Teuerungsausgleichsregelung
Übergangsordnung, Abänderung anderer Gesetze, Schlussbestimmungen
§ 27 LG · Befristete Sanierungsmassnahmen: Änderung der Teuerungsausgleichsregelung
1. Der Lohnanspruch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird wie folgt geändert
In Abweichung von § 22 Abs. 1 dieses Gesetzes wird der Teuerungsausgleich auf die Löhne der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jahr 2025 im Umfang von einem Prozentpunkt erhöht.
2. ...