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163.200 CH-BS

§ 9 Verordnung betreffend Dienstwohnungen - Verrechnung

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§ 9 Verordnung betreffend Dienstwohnungen · Verrechnung

1. Der Mietzins sowie die unter § 5 lit. a-c dieser Verordnung aufgeführten Nebenkosten werden mit dem Lohnanspruch verrechnet.

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