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162.890 CH-BS

§ 9 Personalverordnung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt Bostadel - Dienstfreie Tage

Dienstverhältnis - Rechte und Pflichten (§§ 12-26 Personalgesetz)
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§ 9 Personalverordnung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt Bostadel · Dienstfreie Tage

1. Die dienstfreien Tage richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen über die öffentlichen Ruhetage des Kantons Zug.

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