162.890
CH-BS
§ 9 Personalverordnung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt Bostadel - Dienstfreie Tage
Dienstverhältnis - Rechte und Pflichten (§§ 12-26 Personalgesetz)
§ 9 Personalverordnung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt Bostadel · Dienstfreie Tage
1. Die dienstfreien Tage richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen über die öffentlichen Ruhetage des Kantons Zug.