162.890
CH-BS
§ 8 Personalverordnung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt Bostadel - Ferien
Dienstverhältnis - Rechte und Pflichten (§§ 12-26 Personalgesetz)
§ 8 Personalverordnung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt Bostadel · Ferien
1. Die Paritätische Aufsichtskommission ist berechtigt, unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Ferien zu bewilligen.