162.500
CH-BS
§ 6 Verordnung über den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz - Vertrauenspersonen
Informelles Verfahren
§ 6 Verordnung über den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz · Vertrauenspersonen
1. Pro Personalbereich stehen mindestens eine weibliche und eine männliche Vertrauensperson zur Verfügung. Betroffene Personen oder Drittpersonen können sich auch an Vertrauenspersonen ausserhalb ihres Personalbereiches wenden. Es ist zu gewährleisten, dass sich Frauen auf Wunsch an Frauen, und Männer an Männer als Vertrauenspersonen wenden können.