162.500
CH-BS
§ 5 Verordnung über den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz - Anspruch auf Beratung und Unterstützung
Informelles Verfahren
§ 5 Verordnung über den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz · Anspruch auf Beratung und Unterstützung
1. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die von einer sexuellen Belästigung betroffen sind oder als Drittperson von einer sexuellen Belästigung wissen, haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch speziell bezeichnete und ausgebildete Vertrauenspersonen.
2. Die Vertrauenspersonen stehen auch für Beschwerden von aussenstehenden Drittpersonen zur Verfügung, wenn die belästigende Person in einem Anstellungsverhältnis der kantonalen Verwaltung Basel-Stadt steht und wenn die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz geschehen ist.