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§ 4 Verordnung über den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz - Pflichten der Führungsverantwortlichen und Anstellungsbehörden

Definition, Folgen
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§ 4 Verordnung über den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz · Pflichten der Führungsverantwortlichen und Anstellungsbehörden

1. Führungsverantwortliche sind in ihrem Zuständigkeitsbereich für eine belästigungsfreie Arbeitsatmosphäre verantwortlich. Sie haben alles dazu erforderliche vorzukehren. Führungsverantwortliche haben Informationen über eine sexuelle Belästigung ernst zu nehmen und die betroffene Person zu unterstützen.

2. Erfüllt eine sexuelle Belästigung einen Straftatbestand, hat die Anstellungsbehörde unabhängig vom Strafverfahren von Amtes wegen ein Massnahmenverfahren, in schweren Fällen ein Entlassungsverfahren durchzuführen.

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