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§ 14 Verordnung über den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz - Missbrauch des Beschwerderechts

Formelles Beschwerdeverfahren
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§ 14 Verordnung über den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz · Missbrauch des Beschwerderechts

1. Wer absichtlich eine Person, die keine in dieser Verordnung definierte sexuelle Belästigung begangen hat, einer solchen beschuldigt, hat mit denselben Sanktionen zu rechnen, wie sie gegenüber Personen ausgesprochen werden, die eine sexuelle Belästigung begangen haben.

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