162.500
CH-BS
§ 11 Verordnung über den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz - Gegenüberstellung
Formelles Beschwerdeverfahren
§ 11 Verordnung über den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz · Gegenüberstellung
1. Die betroffene Person kann verlangen, dass von einer persönlichen Gegenüberstellung abgesehen wird. Massgebend sind hierfür die im Strafprozess entwickelten Grundsätze