Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
162.500 CH-BS

§ 11 Verordnung über den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz - Gegenüberstellung

Formelles Beschwerdeverfahren
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (17 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 11 Verordnung über den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz · Gegenüberstellung

1. Die betroffene Person kann verlangen, dass von einer persönlichen Gegenüberstellung abgesehen wird. Massgebend sind hierfür die im Strafprozess entwickelten Grundsätze

← § 10 Verordnung über den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz Grundsatz und Zweck § 12 Verordnung über den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →