162.500
CH-BS
§ 10 Verordnung über den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz - Beschwerderecht
Formelles Beschwerdeverfahren
§ 10 Verordnung über den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz · Beschwerderecht
1. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die von einer Mitarbeiterin bzw. einem Mitarbeiter sexuell belästigt worden sind, haben das Recht, bei der Personalrekurskommission schriftlich Beschwerde einzureichen und zu beantragen, dass die Anstellungsbehörde gegen die belästigende Person geeignete Massnahmen ergreift.
2. Aus der Einreichung einer Beschwerde darf der von einer sexuellen Belästigung betroffenen Person kein Nachteil erwachsen.
3. ...