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162.420 SMUV CH-BS

§ 8 Verordnung über den Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub (SMUV) - Schlussbestimmung

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§ 8 SMUV · Schlussbestimmung

1. Dieser Verordnung bleiben die Bestimmungen der Verordnung betreffend Ferien und Urlaub der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons Basel-Stadt vorbehalten.

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