162.420
SMUV
CH-BS
§ 5 Verordnung über den Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub (SMUV) - Änderung des Beschäftigungsgrades
§ 5 SMUV · Änderung des Beschäftigungsgrades
1. Unter Berücksichtigung der betrieblichen Verhältnisse kann auf Gesuch der Mitarbeiterin für die Zeit der Schwangerschaft der bisherige Beschäftigungsgrad, unter entsprechender Kürzung des Lohnes, reduziert werden.