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162.420 SMUV CH-BS

§ 5 Verordnung über den Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub (SMUV) - Änderung des Beschäftigungsgrades

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§ 5 SMUV · Änderung des Beschäftigungsgrades

1. Unter Berücksichtigung der betrieblichen Verhältnisse kann auf Gesuch der Mitarbeiterin für die Zeit der Schwangerschaft der bisherige Beschäftigungsgrad, unter entsprechender Kürzung des Lohnes, reduziert werden.

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