162.420
SMUV
CH-BS
§ 2b Verordnung über den Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub (SMUV) - Ende des Anspruchs bei Wiederaufnahme der Arbeit
§ 2b SMUV · Ende des Anspruchs bei Wiederaufnahme der Arbeit
1. Der Anspruch auf Entschädigung endet vorzeitig am Tag der Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit, unabhängig vom Beschäftigungsgrad.