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162.420 SMUV CH-BS

§ 2b Verordnung über den Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub (SMUV) - Ende des Anspruchs bei Wiederaufnahme der Arbeit

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§ 2b SMUV · Ende des Anspruchs bei Wiederaufnahme der Arbeit

1. Der Anspruch auf Entschädigung endet vorzeitig am Tag der Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit, unabhängig vom Beschäftigungsgrad.

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