Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
162.410 FUVRVCRFV CH-BS

§ 8 Verordnung betreffend Ferien und Urlaub der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons Basel-Stadt - Ersatz bei Krankheit oder Unfall in den Ferien

Ferien
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (32 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 8 Ferien- und Urlaubsverordnung, FUV · Ersatz bei Krankheit oder Unfall in den Ferien

1. Bei Arbeitsunfähigkeit während der Ferien entsteht ein Anspruch auf Ersatz der ausfallenden Ferientage, sofern die Krankheit oder der Unfall ärztlich bescheinigt wird. Die Krankheit oder der Unfall während der Ferien ist umgehend zu melden.

← § 7 Ferien- und Urlaubsverordnung, FUV Verordnung betreffend Ferien und Urlaub der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons Basel-Stadt - Geltungsbereich § 9 Ferien- und Urlaubsverordnung, FUV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →