162.410
FUVRVCRFV
CH-BS
§ 8 Verordnung betreffend Ferien und Urlaub der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons Basel-Stadt - Ersatz bei Krankheit oder Unfall in den Ferien
Ferien
§ 8 Ferien- und Urlaubsverordnung, FUV · Ersatz bei Krankheit oder Unfall in den Ferien
1. Bei Arbeitsunfähigkeit während der Ferien entsteht ein Anspruch auf Ersatz der ausfallenden Ferientage, sofern die Krankheit oder der Unfall ärztlich bescheinigt wird. Die Krankheit oder der Unfall während der Ferien ist umgehend zu melden.