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162.410 FUVRVCRFV CH-BS

§ 7 Verordnung betreffend Ferien und Urlaub der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons Basel-Stadt - Verjährung von Ferien

Ferien
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§ 7 Ferien- und Urlaubsverordnung, FUV · Verjährung von Ferien

1. Nicht bezogene Ferien verjähren nach fünf Jahren.

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