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162.410 FUVRVCRFV CH-BS

§ 4 Verordnung betreffend Ferien und Urlaub der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons Basel-Stadt - Berechnung der Ferien

Ferien
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§ 4 Ferien- und Urlaubsverordnung, FUV · Berechnung der Ferien

1. Eine Ferienwoche entspricht der Zahl der vereinbarten durchschnittlichen Arbeitstage pro Woche.

2. Ein einzelner Ferientag entspricht der vereinbarten durchschnittlichen täglichen Arbeitszeit.

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