162.410
FUVRVCRFV
CH-BS
§ 4 Verordnung betreffend Ferien und Urlaub der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons Basel-Stadt - Berechnung der Ferien
Ferien
§ 4 Ferien- und Urlaubsverordnung, FUV · Berechnung der Ferien
1. Eine Ferienwoche entspricht der Zahl der vereinbarten durchschnittlichen Arbeitstage pro Woche.
2. Ein einzelner Ferientag entspricht der vereinbarten durchschnittlichen täglichen Arbeitszeit.