162.410
FUVRVCRFV
CH-BS
§ 23 Verordnung betreffend Ferien und Urlaub der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons Basel-Stadt
Schluss- und Übergangsbestimmungen
§ 23 Ferien- und Urlaubsverordnung, FUV
1. Diese Verordnung ist zu publizieren; sie wird auf den 1. Januar 2005 wirksam.