162.200
AZVRTTROL
CH-BS
§ 7 Verordnung zur Arbeitszeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons Basel-Stadt (Arbeitszeitverordnung, AZV) - Fixzeitenmodell
Arbeitszeitmodelle
§ 7 Arbeitszeitverordnung, AZV · Fixzeitenmodell
1. In Schichtbetrieben oder in Bereichen, bei denen der Arbeitseinsatz aus betriebsorganisatorischen Gründen festgelegt werden muss, wird nach festen Arbeitszeiten gearbeitet. Die Arbeitszeit wird mittels Einsatzplänen bestimmt.