162.200
AZVRTTROL
CH-BS
§ 35 Verordnung zur Arbeitszeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons Basel-Stadt (Arbeitszeitverordnung, AZV)
Zulagen für von der Norm abweichende Arbeitszeit - Zeitzulagen
§ 35 Arbeitszeitverordnung, AZV
1. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Nachtbereitschaft leisten, wird ein Schichtbonus von 50% des in § 34 festgelegten Bonus gewährt.