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162.200 AZVRTTROL CH-BS

§ 35 Verordnung zur Arbeitszeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons Basel-Stadt (Arbeitszeitverordnung, AZV)

Zulagen für von der Norm abweichende Arbeitszeit - Zeitzulagen
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§ 35 Arbeitszeitverordnung, AZV

1. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Nachtbereitschaft leisten, wird ein Schichtbonus von 50% des in § 34 festgelegten Bonus gewährt.

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