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162.200 AZVRTTROL CH-BS

§ 22 Verordnung zur Arbeitszeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons Basel-Stadt (Arbeitszeitverordnung, AZV) - Arbeitsfreie Tage während Abwesenheit aus anderen Gründen

Frei- und Feiertage
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§ 22 Arbeitszeitverordnung, AZV · Arbeitsfreie Tage während Abwesenheit aus anderen Gründen

1. Arbeitsfreie Tage oder Halbtage, die wegen Krankheit, Unfall oder wegen Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung oder wegen höherer Gewalt nicht bezogen werden können, werden nicht ersetzt.

2. Ebenso werden arbeitsfreie Tage, die in einen unbezahlten Urlaub fallen, nicht ersetzt.

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