162.200
AZVRTTROL
CH-BS
§ 12 Verordnung zur Arbeitszeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons Basel-Stadt (Arbeitszeitverordnung, AZV)
Arbeitszeitmodelle
§ 12 Arbeitszeitverordnung, AZV
1. Die Organisationseinheit legt sowohl die einzelnen Funktionszeiten als auch die entsprechenden innerbetrieblichen Planungsfristen fest. Zudem wird für jede Mitarbeiterin und für jeden Mitarbeiter ein individuelles Jahrespensum für das entsprechende Kalenderjahr berechnet.