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162.110 VPG CH-BS

§ 8a Verordnung zum Personalgesetz (VPG) - Reduktion des Beschäftigungsgrads nach Geburt oder Adoption eines Kindes

Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis
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§ 8a VPG · Reduktion des Beschäftigungsgrads nach Geburt oder Adoption eines Kindes

1. Mitarbeitende haben ab der Geburt oder Adoption eines Kindes auf Gesuch hin Anspruch auf eine Reduktion des Beschäftigungsgrads in ihrer Funktion um höchstens 20 Prozent. Der Beschäftigungsgrad darf dabei nicht unter 60 Prozent fallen. Eine allfällige Reduktion gemäss § 5 der Verordnung über den Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub wird angerechnet. In gegenseitigem Einvernehmen kann eine weitergehende Reduktion vereinbart werden.

2. Der Anspruch auf Reduktion des Beschäftigungsgrads ist innerhalb von neun Monaten nach der Geburt oder der Adoption eines Kindes geltend zu machen.

3. Die Umsetzung erfolgt spätestens drei Monate nach Gesuchseingang per Anfang des darauffolgenden Monats.

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