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162.110 VPG CH-BS

§ 4 Verordnung zum Personalgesetz (VPG) - Schweizer Bürgerrecht

Die Anstellung
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§ 4 VPG · Schweizer Bürgerrecht

1. Bei den nachfolgenden Funktionen ist das Schweizer Bürgerrecht eine Anstellungsvoraussetzung

a) Sachbearbeiterinnen / Sachbearbeiter des Bürgerrechtsdienstes

b) Funktionen des Militärs Basel-Stadt, welche Disziplinargewalt gegenüber Angehörigen der Armee auszuüben haben

c) * Funktionen des Bevölkerungsschutzes Basel-Stadt, welche die Überweisungen mit Antrag an die Staatsanwaltschaft vornehmen und/oder im Instruktionsbereich tätig sind

d) * ...

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