162.110
VPG
CH-BS
§ 4 Verordnung zum Personalgesetz (VPG) - Schweizer Bürgerrecht
Die Anstellung
§ 4 VPG · Schweizer Bürgerrecht
1. Bei den nachfolgenden Funktionen ist das Schweizer Bürgerrecht eine Anstellungsvoraussetzung
a) Sachbearbeiterinnen / Sachbearbeiter des Bürgerrechtsdienstes
b) Funktionen des Militärs Basel-Stadt, welche Disziplinargewalt gegenüber Angehörigen der Armee auszuüben haben
c) * Funktionen des Bevölkerungsschutzes Basel-Stadt, welche die Überweisungen mit Antrag an die Staatsanwaltschaft vornehmen und/oder im Instruktionsbereich tätig sind
d) * ...