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162.110 VPG CH-BS

§ 24 Verordnung zum Personalgesetz (VPG) - Kosten

Personalrekurskommission
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§ 24 VPG · Kosten

1. Unter Vorbehalt von § 40 Abs. 4 des Personalgesetzes finden das Gesetz über die Verwaltungsgebühren sowie die entsprechenden Ausführungsvorschriften sinngemäss Anwendung.

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