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162.110 VPG CH-BS

§ 23 Verordnung zum Personalgesetz (VPG) - Beschwerdeverfahren wegen sexueller Belästigung

Personalrekurskommission
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§ 23 VPG · Beschwerdeverfahren wegen sexueller Belästigung

1. Die besonderen Vorschriften zum Beschwerdeverfahren in der Verordnung über den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz bleiben vorbehalten.

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