162.100
CH-BS
§ 9 Personalgesetz - Entstehung und Dauer des Arbeitsverhältnisses
Die Entstehung des Arbeitsverhältnisses
§ 9 Personalgesetz · Entstehung und Dauer des Arbeitsverhältnisses
1. Das Arbeitsverhältnis entsteht durch den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Arbeitsvertrages auf unbestimmte oder befristete Zeit oder durch die Wahl auf eine feste Amtsdauer, sofern diese gesetzlich vorgesehen ist.