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162.100 CH-BS

§ 9 Personalgesetz - Entstehung und Dauer des Arbeitsverhältnisses

Die Entstehung des Arbeitsverhältnisses
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§ 9 Personalgesetz · Entstehung und Dauer des Arbeitsverhältnisses

1. Das Arbeitsverhältnis entsteht durch den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Arbeitsvertrages auf unbestimmte oder befristete Zeit oder durch die Wahl auf eine feste Amtsdauer, sofern diese gesetzlich vorgesehen ist.

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