160.100
CH-BS
§ 8 Verordnung über die Personaldienste des Kantons Basel-Stadt
Rollen und Aufgaben der Personalfachorganisation - HR BS[[1]](#titletitle_text_fn_380036_2_1_c)
§ 8 Human Resources Management-Verordnung
1. HR BS nimmt in HRM-Fragen eine strategische und proaktive Stellung ein.
2. Im Auftrag des Regierungsrates entwickelt Konzepte, Systeme und Instrumente von verwaltungsweiter Bedeutung im Rahmen des HRM BASEL-STADT. HR BS sorgt für deren Umsetzung und permanente Weiterentwicklung. Zur Wahrnehmung dieser Verantwortung verfügt HR-BS über die erforderlichen Kompetenzen.