160.100
CH-BS
§ 12 Verordnung über die Personaldienste des Kantons Basel-Stadt
Rollen und Aufgaben der Personalfachorganisation - Die DPD
§ 12 Human Resources Management-Verordnung
1. Die DPD unterstützen die Führungsverantwortlichen bei der Umsetzung ihrer Personalarbeit. Sie sind verantwortlich für die Einhaltung der personalrechtlichen Regeln.
2. Der Regierungsrat definiert im Einzelnen die Themen und Prozesse im HRM, in denen die Betriebe (BVB, IWB, USB, PFS, UPK) autonom sind.