Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
160.100 CH-BS

§ 12 Verordnung über die Personaldienste des Kantons Basel-Stadt

Rollen und Aufgaben der Personalfachorganisation - Die DPD
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (12 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 12 Human Resources Management-Verordnung

1. Die DPD unterstützen die Führungsverantwortlichen bei der Umsetzung ihrer Personalarbeit. Sie sind verantwortlich für die Einhaltung der personalrechtlichen Regeln.

2. Der Regierungsrat definiert im Einzelnen die Themen und Prozesse im HRM, in denen die Betriebe (BVB, IWB, USB, PFS, UPK) autonom sind.

← § 11 Human Resources Management-Verordnung Verordnung über die Personaldienste des Kantons Basel-Stadt § 13 Human Resources Management-Verordnung →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →