154.980
CH-BS
§ 7 Verordnung betreffend die Verfahrenskosten für die Strafverfolgungsbehörden - Gebühren im Strafbefehlsverfahren
§ 7 Verordnung betreffend die Verfahrenskosten für die Strafverfolgungsbehörden · Gebühren im Strafbefehlsverfahren
1. Im Strafbefehlsverfahren werden von der Staatsanwaltschaft oder gemäss § 44 EG StPO von der Inkassostelle nachfolgende Gebühren erhoben
a)
aa) Gebühr bei Abschluss des Verfahrens durch Erlass eines Strafbefehls: CHF 200 bis 10'000
ab) in ausserordentlichen Fällen: bis CHF 50'000
b)
ba) Gebühr bei Rückzug einer Einsprache gegen einen Strafbefehl: CHF 50 bis 1'200
bb) in ausserordentlichen Fällen: bis CHF 4'000
c)
ca) Selbständiger nachträglicher Entscheid (z.B. Umwandlung von Bussen oder Geldstrafen, Ratenzahlungen etc.): CHF 50 bis 1'200
cb) in ausserordentlichen Fällen: CHF 4'000
d) Gebühr bei Ablehnung eines Gesuches um Wiederherstellung einer Frist: CHF 50 bis 1'200