154.980
CH-BS
§ 5a Verordnung betreffend die Verfahrenskosten für die Strafverfolgungsbehörden - Ausstandsentscheid
§ 5a Verordnung betreffend die Verfahrenskosten für die Strafverfolgungsbehörden · Ausstandsentscheid
1. Die Gebühr für einen Entscheid über ein Ausstandsbegehren beträgt CHF 100 - 3'000.