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154.980 CH-BS

§ 5a Verordnung betreffend die Verfahrenskosten für die Strafverfolgungsbehörden - Ausstandsentscheid

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§ 5a Verordnung betreffend die Verfahrenskosten für die Strafverfolgungsbehörden · Ausstandsentscheid

1. Die Gebühr für einen Entscheid über ein Ausstandsbegehren beträgt CHF 100 - 3'000.

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