Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
154.980 CH-BS

§ 5 Verordnung betreffend die Verfahrenskosten für die Strafverfolgungsbehörden - Ermittlungs- und Untersuchungshandlungen

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (13 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 5 Verordnung betreffend die Verfahrenskosten für die Strafverfolgungsbehörden · Ermittlungs- und Untersuchungshandlungen

1. Für die nachstehend aufgeführten Ermittlungs- und Untersuchungshandlungen werden folgende Gebühren erhoben

a) [3]

aa) Schriftliche Vorladung: CHF 50

ab) bei Zustellung durch die Polizei: CHF 100

b) Vorführungsbefehl: CHF 100

c) Verwahrung und Verwaltung von Effekten: CHF 100

d) Vornahme von Hausdurchsuchungen, Durchsuchungen von Aufzeichnungen, Personen und Gegenständen, Rekonstruktionen, Augenscheinen

da) Grundgebühr und erste Stunde: CHF 400

db) * pro weitere angebrochene Stunde: CHF 130

. multipliziert mit der Anzahl der beteiligten Mitarbeitenden

e) * Lagerung, Verwaltung, Verwertung und Vernichtung von sichergestellten und beschlagnahmten Gegenständen und Betäubungsmitteln sowie Verwaltung und Verwertung von Vermögenswerten : CHF 100 bis 5'000

f) Einholen eines Strafregisterauszuges: CHF 50

g) Erlass und Revokation von Kollektiv-, Verbreitung national-, ST- oder IP-Meldungen: CHF 150

h) Ripol-Ausschreiben (Personen) kantonal oder schweizerisch inkl. Revokation: CHF 150

i) Ripol-Ausschreiben (Deliktsgut) kantonal oder schweizerisch inkl. Revokation

ia) Grundgebühr und erste Stunde: CHF 150

ib) * pro weitere angebrochene Stunde: CHF 130

k) Einholen von Auskünften bei anderen Amtsstellen (z.B. Betreibungsamt, Handelsregister, Steuerbehörde, etc.): CHF 50

l) Einholen von Auskünften bei Banken, Versicherungen etc.: CHF 100

m) Berichte und Gutachten der Revisorinnen und Revisoren sowie anderer Spezialistinnen und Spezialisten: CHF 500 bis 20'000

← § 4 Verordnung betreffend die Verfahrenskosten für die Strafverfolgungsbehörden Verfahrenskosten § 5a Verordnung betreffend die Verfahrenskosten für die Strafverfolgungsbehörden →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →