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154.980 CH-BS

§ 4 Verordnung betreffend die Verfahrenskosten für die Strafverfolgungsbehörden - Gebühren zur Deckung des Aufwands

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§ 4 Verordnung betreffend die Verfahrenskosten für die Strafverfolgungsbehörden · Gebühren zur Deckung des Aufwands

1. Der Aufwand umfasst insbesondere

a) Wegpauschale für Dienstfahrten pro Einsatz;

b) Transport-, Unterkunfts- und Verpflegungsauslagen bei Amtshandlungen;

c) Kosten und Auslagen für Ermittlungs- und Untersuchungshandlungen;

d) Kosten für den Einsatz technischer Geräte.

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