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154.980 CH-BS

§ 2 Verordnung betreffend die Verfahrenskosten für die Strafverfolgungsbehörden - Auslagen

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§ 2 Verordnung betreffend die Verfahrenskosten für die Strafverfolgungsbehörden · Auslagen

1. Die Auslagen umfassen insbesondere

a) * Kosten für die amtliche Verteidigung und unentgeltliche Verbeiständung gemäss Tarif für amtliche Verteidigerinnen und amtliche Verteidiger;

b) Kosten für Übersetzungen;

c) Entschädigungen für Sachverständige, insbesondere Kosten für Gutachten und Berichte;

d) Kosten für die Mitwirkung anderer Behörden;

e) Post-, Telefon- und ähnliche Spesen;

f) an Zeuginnen und Zeugen sowie Auskunftspersonen für die Teilnahme an Ermittlungs- und Untersuchungshandlungen ausbezahlte Entschädigungen;

g) durch vorläufige Festnahme, Untersuchungshaft sowie Ersatzmassnahmen an Stelle der Untersuchungshaft erwachsene Kosten und Auslagen;

h) Publikationskosten;

i) * Kosten der Verwertung und Vernichtung beschlagnahmter Gegenstände und Vermögenswerte.

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