§ 2 Verordnung betreffend die Verfahrenskosten für die Strafverfolgungsbehörden - Auslagen
§ 2 Verordnung betreffend die Verfahrenskosten für die Strafverfolgungsbehörden · Auslagen
1. Die Auslagen umfassen insbesondere
a) * Kosten für die amtliche Verteidigung und unentgeltliche Verbeiständung gemäss Tarif für amtliche Verteidigerinnen und amtliche Verteidiger;
b) Kosten für Übersetzungen;
c) Entschädigungen für Sachverständige, insbesondere Kosten für Gutachten und Berichte;
d) Kosten für die Mitwirkung anderer Behörden;
e) Post-, Telefon- und ähnliche Spesen;
f) an Zeuginnen und Zeugen sowie Auskunftspersonen für die Teilnahme an Ermittlungs- und Untersuchungshandlungen ausbezahlte Entschädigungen;
g) durch vorläufige Festnahme, Untersuchungshaft sowie Ersatzmassnahmen an Stelle der Untersuchungshaft erwachsene Kosten und Auslagen;
h) Publikationskosten;
i) * Kosten der Verwertung und Vernichtung beschlagnahmter Gegenstände und Vermögenswerte.