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§ 8 Reglement über die Gerichtsgebühren (Gerichtsgebührenreglement, GGR) - Unterhaltsklagen, separate güterrechtliche Auseinandersetzung, Abänderungen und Ergänzungen von Scheidungsurteilen

Verfahren in Zivilsachen
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§ 8 Gerichtsgebührenreglement, GGR · Unterhaltsklagen, separate güterrechtliche Auseinandersetzung, Abänderungen und Ergänzungen von Scheidungsurteilen

1. Die Grundgebühr in Verfahren über Festsetzung, Änderung oder Aufhebung von Unterhaltspflichten wird grundsätzlich nach Streitwert berechnet (§ 5 Abs. 1). Die Obergrenze bildet jedoch die nach den Grundsätzen von § 7 Abs. 1 berechnete Gebühr für einen vergleichbaren strittigen Scheidungsprozess.

2. Dasselbe gilt für die güterrechtliche Auseinandersetzung, die in einem separaten Verfahren vorgenommen wird (Art. 283 Abs. 2 ZPO), sowie die Abänderung oder Ergänzung von Scheidungsurteilen.

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