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§ 6 Reglement über die Gerichtsgebühren (Gerichtsgebührenreglement, GGR) - Mietrechtliche Streitigkeiten

Verfahren in Zivilsachen
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§ 6 Gerichtsgebührenreglement, GGR · Mietrechtliche Streitigkeiten

1. Bei mietrechtlichen Streitigkeiten ist für die Festlegung der Gerichtsgebühr § 2a des Gesetzes über die Gerichtsgebühren massgebend.

a) * ...

b) * ...

2. Soweit nicht § 2a des Gesetzes über die Gerichtsgebühren zur Anwendung gelangt, gilt in mietrechtlichen Kündigungs- oder Erstreckungsverfahren sowie bei Streitigkeiten über die Missbräuchlichkeit von Mietzinsen folgende Grundgebühr

a) Bei Wohnräumen Fr. 750 bis max. 30 % der Grundgebühr gemäss § 5,

b) bei Geschäftsräumen Fr. 1'500 bis max. 30 % der Grundgebühr gemäss § 5.

3. In den übrigen Fällen richtet sich die Grundgebühr nach § 5 dieses Reglements.

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