154.810
GGRRFJRSG
CH-BS
§ 6 Reglement über die Gerichtsgebühren (Gerichtsgebührenreglement, GGR) - Mietrechtliche Streitigkeiten
Verfahren in Zivilsachen
§ 6 Gerichtsgebührenreglement, GGR · Mietrechtliche Streitigkeiten
1. Bei mietrechtlichen Streitigkeiten ist für die Festlegung der Gerichtsgebühr § 2a des Gesetzes über die Gerichtsgebühren massgebend.
a) * ...
b) * ...
2. Soweit nicht § 2a des Gesetzes über die Gerichtsgebühren zur Anwendung gelangt, gilt in mietrechtlichen Kündigungs- oder Erstreckungsverfahren sowie bei Streitigkeiten über die Missbräuchlichkeit von Mietzinsen folgende Grundgebühr
a) Bei Wohnräumen Fr. 750 bis max. 30 % der Grundgebühr gemäss § 5,
b) bei Geschäftsräumen Fr. 1'500 bis max. 30 % der Grundgebühr gemäss § 5.
3. In den übrigen Fällen richtet sich die Grundgebühr nach § 5 dieses Reglements.