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154.810 GGRRFJRSG CH-BS

§ 35 Reglement über die Gerichtsgebühren (Gerichtsgebührenreglement, GGR) - Protokollberichtigung

Gemeinsame Bestimmungen
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§ 35 Gerichtsgebührenreglement, GGR · Protokollberichtigung

1. Die Gebühr für Entscheide über Beanstandungen des Protokolls beträgt Fr. 100 bis Fr. 500. Sie wird nur verlegt, wenn die Berichtigung abgelehnt wird.

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