154.810
GGRRFJRSG
CH-BS
§ 33 Reglement über die Gerichtsgebühren (Gerichtsgebührenreglement, GGR) - Ausstandsbegehren
Gemeinsame Bestimmungen
§ 33 Gerichtsgebührenreglement, GGR · Ausstandsbegehren
1. Die Gebühr für den Entscheid über ein Ausstandsbegehren beträgt Fr. 200 bis Fr. 3'000. Sie wird nur verlegt, wenn das Ausstandsbegehren abgewiesen oder nicht darauf eingetreten wird.