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154.810 GGRRFJRSG CH-BS

§ 33 Reglement über die Gerichtsgebühren (Gerichtsgebührenreglement, GGR) - Ausstandsbegehren

Gemeinsame Bestimmungen
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§ 33 Gerichtsgebührenreglement, GGR · Ausstandsbegehren

1. Die Gebühr für den Entscheid über ein Ausstandsbegehren beträgt Fr. 200 bis Fr. 3'000. Sie wird nur verlegt, wenn das Ausstandsbegehren abgewiesen oder nicht darauf eingetreten wird.

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