154.810
GGRRFJRSG
CH-BS
§ 32 Reglement über die Gerichtsgebühren (Gerichtsgebührenreglement, GGR) - Erläuterung und Berichtigung eines Entscheids
Gemeinsame Bestimmungen
§ 32 Gerichtsgebührenreglement, GGR · Erläuterung und Berichtigung eines Entscheids
1. Die Gebühr für den Entscheid über ein Erläuterungs- oder Berichtigungsbegehren beträgt Fr. 200 bis Fr. 3'000. Sie wird nur verlegt, wenn das Begehren abgewiesen oder nicht darauf eingetreten wird.