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154.810 GGRRFJRSG CH-BS

§ 30 Reglement über die Gerichtsgebühren (Gerichtsgebührenreglement, GGR) - Aufsichtsbehörde über das Erbschaftsamt

Erbschaftsamt
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§ 30 Gerichtsgebührenreglement, GGR · Aufsichtsbehörde über das Erbschaftsamt

1. Die Gebühr für Entscheide der Aufsichtsbehörde über das Erbschaftsamt beträgt im Falle der Abweisung der Beschwerde Fr. 200 bis Fr. 5'000.

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