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§ 3 Reglement über die Gerichtsgebühren (Gerichtsgebührenreglement, GGR) - Gebühren der Schlichtungsbehörden

Schlichtungsverfahren
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§ 3 Gerichtsgebührenreglement, GGR · Gebühren der Schlichtungsbehörden

1. Soweit das Schlichtungsverfahren nicht von Bundesrechts wegen kostenlos geführt wird, gelten die folgenden Schlichtungsgebühren.

2. Vor der Schlichtungsbehörde des Zivilgerichts beträgt die Gebühr Fr. 100 bis 30 % der Gebühr gemäss § 5 dieses Reglements, maximal aber Fr. 10'000.

3. Vor der Schlichtungsbehörde des Appellationsgerichts in Fällen nach Art. 8 der Schweizerischen Zivilprozessordnung (Zivilprozessordnung, ZPO) vom 19. Dezember 2008 beträgt die Gebühr Fr. 100 bis 30 % der Gebühr gemäss § 11 dieses Reglements, maximal aber Fr. 10'000.

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