154.810
GGRRFJRSG
CH-BS
§ 27 Reglement über die Gerichtsgebühren (Gerichtsgebührenreglement, GGR) - Beschwerden gegen fürsorgerische Unterbringungen
Gericht für fürsorgerische Unterbringung
§ 27 Gerichtsgebührenreglement, GGR · Beschwerden gegen fürsorgerische Unterbringungen
1. Bei offensichtlich mutwilliger Prozessführung im Sinne von § 19 Abs. 2 des Kindes- und Erwachsenenschutzgesetzes (KESG) vom 12. September 2012 beträgt die Gebühr Fr. 200 bis Fr. 3'000.