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154.810 GGRRFJRSG CH-BS

§ 27 Reglement über die Gerichtsgebühren (Gerichtsgebührenreglement, GGR) - Beschwerden gegen fürsorgerische Unterbringungen

Gericht für fürsorgerische Unterbringung
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§ 27 Gerichtsgebührenreglement, GGR · Beschwerden gegen fürsorgerische Unterbringungen

1. Bei offensichtlich mutwilliger Prozessführung im Sinne von § 19 Abs. 2 des Kindes- und Erwachsenenschutzgesetzes (KESG) vom 12. September 2012 beträgt die Gebühr Fr. 200 bis Fr. 3'000.

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