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§ 23 Reglement über die Gerichtsgebühren (Gerichtsgebührenreglement, GGR) - Entscheide des Verwaltungsgerichts

Verfahren des Verwaltungs- und des Verfassungsgerichts
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§ 23 Gerichtsgebührenreglement, GGR · Entscheide des Verwaltungsgerichts

1. Die Gebühr für Entscheide gemäss dem Gesetz über die Verfassungs- und Verwaltungsrechtspflege (VRPG) vom 14. Juni 1928 beträgt bei Verfahren betreffend Ausländerrecht, Sozialhilfe und Opferhilfe, Straf- und Massnahmenvollzug, Kindes- und Erwachsenenschutz, Schul- und Bildungsrecht sowie Administrativmassnahmen gemäss dem Strassenverkehrsgesetz (SVG) vom 19. Dezember 1958 Fr. 200 bis Fr. 3'000.

2. In den anderen Verfahren beträgt die Gebühr Fr. 200 bis Fr. 20'000.

3. In Verfahren mit umfangreichem Aktenmaterial, mit komplizierten rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnissen sowie in solchen mit besonders hohem Streitwert resp. Streitinteresse beträgt die Gebühr bis Fr. 80'000.

4. Bei Verfahren betreffend öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnisse werden in analoger Anwendung von Art. 114 lit. c ZPO bis zu einem Streitwert von Fr. 30'000 keine Entscheidgebühren erhoben, soweit das Verfahren nicht ohnehin gemäss § 40 Abs. 4 des Personalgesetzes vom 17. November 1999 kostenlos ist.

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