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§ 21 Reglement über die Gerichtsgebühren (Gerichtsgebührenreglement, GGR) - Gebühren im Rechtsmittelverfahren

Verfahren in Strafsachen
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§ 21 Gerichtsgebührenreglement, GGR · Gebühren im Rechtsmittelverfahren

1. Die Entscheid- oder Beschlussgebühr in Strafsachen beträgt vor Appellationsgericht für jede Beurteilte oder jeden Beurteilten oder Privatklägerin oder Privatkläger Fr. 200 bis Fr. 20'000. In aussergewöhnlichen Fällen im Anwendungsbereich der StPO beträgt die Gebühr bis Fr. 80'000.

2. Im Beschwerdeverfahren in Strafsachen beträgt die Entscheidgebühr Fr. 200 bis Fr. 10'000. In aussergewöhnlichen Fällen kann sie bis Fr. 30'000 erhöht werden.

3. Bei vollständiger Erledigung des Prozesses ohne Entscheid (durch Rückzug des Rechtsmittels, Vergleich, Anerkennung und andere Gründe) kann die Gebühr bis auf Fr. 200 ermässigt werden.

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