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154.810 GGRRFJRSG CH-BS

§ 2 Reglement über die Gerichtsgebühren (Gerichtsgebührenreglement, GGR) - Grundsätze der Gebührenbemessung

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§ 2 Gerichtsgebührenreglement, GGR · Grundsätze der Gebührenbemessung

1. Grundlage für die Bemessung der Gebühr innerhalb des von diesem Reglement vorgegebenen Rahmens bilden

a) die Bedeutung des Falles,

b) der Zeitaufwand des Gerichts,

c) die tatsächliche und rechtliche Komplexität des Falles sowie

d) in Zivilsachen und Verwaltungsgerichtssachen vorwiegend vermögensrechtlicher Natur: der Streitwert bzw. das tatsächliche Streitinteresse.

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